Gütliche Einigung

Am 23. Mai wurde zwischen dem Erzbistum München und Freising und unserer Postulantin Claudia Schwarz, die nach wie vor im Kloster die Stellung hält und vom Bistum auf Räumung verklagt worden war, ein Vergleich geschlossen, nach welchem Claudia im Kloster bleiben darf, bis die Apostolische Signatur in Rom über die gegen die Auflösung des Klosters eingereichte Klage entschieden hat. Die Frist, innerhalb derer dieser Vergleich hätte widerrufen können, ist nun abgelaufen, sodass der Vergleich Bestand hat. Wir danken dem Ordinariat der Erzdiözese München und Freising für diese gute und einvernehmliche Lösung, die es ermöglicht, das bereits seit über eineinviertel Jahrtausenden bestehende geistliche Leben im Kloster – wenn auch in denkbar kleinster Besetzung – fortzuführen.

Dabei ist eine solche Situation, in der nur noch ein Mensch im Kloster lebt und betet, weder für unser Kloster Altomünster noch für unseren Birgittenorden neu. Bereits Ende des 15. Jahrhunderts lebte vor Ankunft der Birgitten in Altomünster nur noch eine einzige Benediktinernonne dort und zu Beginn des 17. Jahrhunderts lebte im Männerkonvent unseres Birgittenklosters Marienbaum bei Xanten am Niederrhein, als der spätere Prior Christoph Langen dort eintrat, nur noch ein einziger Mönch, der nach einem Monat auch noch starb, sodass der junge Ordensanwärter gänzlich alleine war. Doch dieses kleine Samenkorn reichte, um den Konvent wieder zum Blühen zu bringen, denn für Gott ist nichts unmöglich. Beten wir weiter voller Hoffnung und Vertrauen darum, dass er in seiner unendlichen Güte auch uns ein solches Neuerblühen schenkt!