Gütliche Einigung

Am 23. Mai wurde zwischen dem Erzbistum München und Freising und unserer Postulantin Claudia Schwarz, die nach wie vor im Kloster die Stellung hält und vom Bistum auf Räumung verklagt worden war, ein Vergleich geschlossen, nach welchem Claudia im Kloster bleiben darf, bis die Apostolische Signatur in Rom über die gegen die Auflösung des Klosters eingereichte Klage entschieden hat. Die Frist, innerhalb derer dieser Vergleich hätte widerrufen können, ist nun abgelaufen, sodass der Vergleich Bestand hat. Wir danken dem Ordinariat der Erzdiözese München und Freising für diese gute und einvernehmliche Lösung, die es ermöglicht, das bereits seit über eineinviertel Jahrtausenden bestehende geistliche Leben im Kloster – wenn auch in denkbar kleinster Besetzung – fortzuführen.

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