Gütliche Einigung

Am 23. Mai wurde zwischen dem Erzbistum München und Freising und unserer Postulantin Claudia Schwarz, die nach wie vor im Kloster die Stellung hält und vom Bistum auf Räumung verklagt worden war, ein Vergleich geschlossen, nach welchem Claudia im Kloster bleiben darf, bis die Apostolische Signatur in Rom über die gegen die Auflösung des Klosters eingereichte Klage entschieden hat. Die Frist, innerhalb derer dieser Vergleich hätte widerrufen können, ist nun abgelaufen, sodass der Vergleich Bestand hat. Wir danken dem Ordinariat der Erzdiözese München und Freising für diese gute und einvernehmliche Lösung, die es ermöglicht, das bereits seit über eineinviertel Jahrtausenden bestehende geistliche Leben im Kloster – wenn auch in denkbar kleinster Besetzung – fortzuführen.

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Forscher in Sorge über Schicksal des „heiligen Büchergrals“ einer deutschen Abtei

Diese Aufnahme entstand im Februar 2013.

Diese Aufnahme entstand im Februar 2013.

Aus dem Englischen übersetzt

Altomünster, Deutschland (AP) – Sie war staubig, vollgepfercht und in größerer Unordnung, aber als die Kunsthistorikerin Eva Lindqvist Sandgren die Bibliothek in der Abtei Altomünster betrat, die mehr als fünf Jahrhunderte lang für jedermann außer den Nonnen des deutschen Klosters tabu war, wusste sie sofort, dass sie einen großen Schatz erblickte.

Die staubigen Regale enthielten ihrer Schätzung nach wenigstens 500 Bücher einschließlich kostbarer illuminierter Handschriften (Anm.: „illuminiert“ heißt, mit Buchmalereien versehen) aus dem 16. Jahrhundert; Gesänge, die vom einzig von Frauen geleiteten Birgittenorden genutzt wurden sowie Prozessionalien (Anm.: liturgische Bücher, die Texte und Gesänge enthalten, die während einer Prozession gebetet und gesungen werden), die überquellen von farbenfrohem religiösem und ornamentalem Dekor an ihren Rändern.

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