Klosterleben (II) – Fasten

Passend zur in diesen Tagen zu Ende gehenden großen Fastenzeit vor Ostern möchten wir unsere Serie über das Leben im Kloster heute mit einem Beitrag über Fasten und Askese fortsetzen. Auch wenn heute Begriffe wie „Autofasten“, „Fernsehfasten“, oder „Internetfasten“ kursieren, um – durchaus erwägenswerte und sinnvolle – alternative Formen des Verzichts in der vorösterlichen Bußzeit zu bezeichnen, so bezieht das Wort „Fasten“ in seiner ursprünglichen Bedeutung ausschließlich auf eine Reduzierung der Nahrungsaufnahme, sei es in qualitativer oder quantitativer Hinsicht. Unsere Ordensregeln (die als Grundlage dienende Augustinerregel und die rechtlich gesehen lediglich eine Konstitution hierzu bildende Erlöserregel, siehe dazu den Beitrag über unseren Regelvater Augustinus) befassen sich mit dieser Thematik in erster Linie unter dem Aspekt der Nahrungsqualität. Zur Quantität äußert sich lediglich das vierte Kapitel der Augustinerregel, wenn es vorschreibt, dass über die gemeinschaftlichen Mahlzeiten hinaus keine weiteren Mahlzeiten eingenommen werden sollen:

„Abtötung in Speise und Trank

Das gemeinsame Mahl

Euer Fleisch bezähmt durch Fasten und Enthaltsamkeit in Speise und Trank, soweit es die Gesundheit erlaubt. Wenn aber eine nicht fasten kann, soll sie wenigstens außerhalb der Tischzeit keinerlei Speise zu sich nehmen, sie sei denn krank.“

So gelten also für uns im Hinblick auf die Nahrungsmenge die allgemeinen Vorschriften der Kirche, welche für Katholiken des lateinischen Ritus derzeit nur am Aschermittwoch und am Karfreitag eine Einschränkung in der Weise gebieten, dass an diesen beiden Tagen lediglich eine einzige Mahlzeit als Sättigungsmahlzeit eingenommen werden darf und dazu noch zwei kleinere Stärkungen, die zusammen nicht die Menge einer Sättigungsmahlzeit ausmachen sollen.

Typische Fastenspeise am Gründonnerstag: Kräutersuppe

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Klosterleben (I) – Reden und Schweigen

Der Kommentar einer eifrigen Leserin unserer Facebookseite, in welchem sie fragte, ob es Pluralis maiestatis sei, wenn wir in unseren Facebook- und Blogbeiträgen die Mehrzahl verwenden, gab die Anregung zu einer neuen Serie, in welcher wir einige Besonderheiten des Lebens im Kloster im allgemeinen und in unserem Orden im besonderen ein wenig erläutern möchten, denn vieles, was uns im Laufe unseres Ordenslebens ganz selbstverständlich geworden ist, ist für Außenstehende erklärungsbedürftig oder zumindest ungewöhnlich.

Ausgehend von der Frage unserer Leserin soll sich der erste Beitrag der neuen Serie mit dem Sprachgebrauch im Kloster befassen, der, wie jede Sondersprache, sei es nun Diplomatensprache oder Fußballerjargon, sei es juristische Fachterminologie oder Jugendsprache, seine Eigenheiten und Besonderheiten hat, wobei wir im klösterlichen Bereich neben dem Sprechen unbedingt auch dem Schweigen und der daraus folgenden Stille Beachtung schenken müssen. Auch oder vielleicht gerade in unserer so lauten Zeit entfalten Schweigen und Stille eine besondere Anziehungskraft auf viele Menschen, wie die große Aufmerksamkeit bezeugt, die Filme wie „Die große Stille“ über das Leben in einem Kartäuserkonvent oder das Buch „Die Stille“ von Kardinal Sarah erregen.

Inschrift über der Tür zur alten Klosterpforte

Das Schweigen soll uns vor unnützen Worten bewahren, vor denen uns Jesus in der Heiligen Schrift warnt: „Ich sage euch: Über jedes unnütze Wort, das die Menschen reden, werden sie am Tag des Gerichts Rechenschaft ablegen müssen“ (Matthäusevangelium 12,36). Es soll zugleich den Raum eröffnen, in dem Gott uns begegnen und zu uns sprechen kann, wie es in Psalm 101,2 heißt: „Wann kommst du zu mir? Ich lebe in der Stille meines Hauses mit lauterem Herzen.“, denn wenn wir beständig selber reden, können wir nicht hören, was Gott durch die leise Sprache unseres Herzens zu uns sagen möchte, und haben nicht die Muße, zu erwägen, was er uns durch die Worte der Heiligen und Propheten und vor allem durch sein Evangelium offenbaren will. In diesem Nachsinnen über das Wort Gottes und über seine Heilstaten ist uns die Gottesmutter Maria, die wir nach unserer Ordensregel in allen ihren Tugenden nachahmen sollen, das große Vorbild, denn über sie berichtet das Evangelium: „Maria aber bewahrte alles, was geschehen war, in ihrem Herzen und dachte darüber nach.“ Weiterlesen

Handschriften aus unserer Klosterbibliothek

Auf Umwegen haben wir erfahren, dass sieben kostbare mit Buchmalerei illustrierte Handschriften aus unserer Klosterbibliothek, nämlich sechs Antiphonarien und eine Abschrift unserer Ordensregel, inzwischen digitalisiert und über das Internet für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Sie können über die Seite https://www.digitale-sammlungen.de/index.html?c=sammlung&projekt=1504787190&l=de eingesehen werden. Wir freuen uns, dass unser birgittinisches Erbe solche Wertschätzung erfährt. Nun wäre es auch wünschenswert, wenn der monastischen Tradition, die diese Kleinodien hervorgebracht hat, ebensolche Wertschätzung zuteil würde und man uns erlauben würde, unser Ordensleben mit unseren beiden Postulantinnen und den vier Kandidatinnen fortzusetzen. Beten wir weiterhin darum, dass dieses lebendige spirituelle Erbe nicht dem Untergang preisgegeben wird!

Hier geht es zu den Digitalisaten der Handschriften aus dem Kloster Altomünster.

Hochfest des heiligen Augustinus von Hippo

Gemälde des heiligen Augustinus (links) und des heiligen Alto (rechts)

Heute begehen wir den Gedenktag des heiligen Kirchenlehrers Augustinus von Hippo, welcher in unserem Orden als Hochfest gefeiert wird, weil Augustinus unser sogenannter Regelvater ist, das heißt, weil wir (auch) nach der von ihm verfassten Ordensregel leben. In der Antike gab es eine Vielzahl von Ordens- und Klosterregeln; teilweise hatte jede Gemeinschaft ihre eigene, die nur für sie galt. Es gab aber einige Mönchsregeln, die besonders gelungen waren und sich als hilfreicher für die Gestaltung eines des gottgeweihten Lebens erwiesen als andere und die daher von mehreren Klöstern und Gemeinschaften übernommen wurden, so zum Beispiel die Regel des heiligen Pachomius, die des heiligen Basilius des Großen, die des heiligen Kolumban von Luxeuil, die des heiligen Benedikt von Nursia oder eben die des heiligen Augustinus von Hippo.

Aufgrund von Canon 13 des Vierten Laterankonzils 1215 war es dann gar nicht mehr erlaubt, nach einer völlig neuen Regel zu leben, sondern ein neuer Orden musste auf eine bestehende Regel zurückgreifen und konnte diese lediglich durch sogenannte „Konstitutionen“ ergänzen. Auch die Erlöserregel, nach der unser Erlöserorden lebt, ist daher strenggenommen lediglich eine Konstitution. Zwar ist im 26. Kapitel der Erlöserregel verfügt, dass Zusätze zu dieser von einigen frommen Brüdern von den Regeln Benedikts oder Bernhards – dieser war eine der maßgeblichen Gründergestalten des Zisterzienserordens, eines Reformzweiges des Benediktinerordens, zu welchem Birgitta eine besondere Nähe hatte, weil ihr Ehemann Ulf und ihr Sohn Bengt im Zisterzienserkloster Alvastra lebten – verfasst werden sollten, wenn die Regel durch den Papst bestätigt sein würde, aber Papst Urban VIII. fand, als er die Erlöserregel approbierte, dass diese am meisten dem Geist der Augustinerregel entspreche, und ordnete daher an, dass der von der heiligen Birgitta gegründete Orden die Augustinerregel zu übernehmen habe.

Darstellung des heiligen Augustinus auf einem Deckengemälde in unserer Chorkapelle

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